Neues Salzburger Nationalparkgesetz tritt mit 1. Februar 2015 in Kraft
„Das neue Salzburger Nationalparkgesetz stärkt den Schutz dieser einzigartigen Hochgebirgslandschaft in unseren Hohen Tauern, es sorgt für ein modernes, effizientes und effektives Schutzgebietsmanagement und schafft die Balance zwischen dem Ausgleich regionaler Interessen und internationalen Ansprüchen“, freut sich NP-Referentin LHStv Dr. Astrid Rössler über das Inkrafttreten mit 1. Februar 2015. Auch die Klarheit, Transparenz, einfache Gliederung und bessere Lesbarkeit waren Rössler ein wesentliches Anliegen.
„Die bisherige gesetzliche Grundlage war sehr gut geeignet, 1984 den ersten Nationalpark Österreichs einzurichten und zu etablieren, für ein modernes Nationalparkmanagement war nun aber auch eine Neuausrichtung erforderlich“, sind sich NP-Referentin Dr. Astrid Rössler und NP-Dir DI Wolfgang Urban einig.
Schon im §1 unter ‚Grundlagen‘ wird der Schritt vom „Regionalpark“ zu einem international bedeutsamen und anerkannten Schutzgebiet erkennbar. Prägte bislang eine ‚blumige‘ Beschreibung der Hohen Tauern als „Teil der Österreichischen Alpen, der in den bewirtschafteten Bereichen seit vielen Jahrhunderten durch Fleiß und Ausdauer der bergbäuerlichen Bevölkerung geprägt und gegen Naturgewalten behauptet worden ist“ quasi alleine die Einleitung des Gesetzes, so wird künftig auch die Bedeutung des Nationalparks als Teil des kohärenten europäischen ökologischen NATURA 2000 Netzwerkes, vor allem aber als Teil der weltweiten Nationalparkidee entsprechend der Richtlinien der International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources (IUCN) gesehen. Ebenso wird das Bekenntnis zur Vereinbarung der Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol mit dem Bund festgeschrieben, mit welcher der Nationalpark Hohe Tauern als Beitrag der Republik Österreich zur Erhaltung des Weltnaturerbes im gesamtstaatlichen Interesse gelegen ist.
Wie bei vielen weiteren Änderungen dieser Gesetzesnovelle wird gleich im §2, Zielsetzung, Wert auf mehr Transparenz und bessere Lesbarkeit durch eine klare Gliederung gelegt. Das bisherige Schutzziel, wird durch ein auf die NATURA 2000 Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten ausgerichtetes Erhaltungsziel ergänzt und damit die EU Richtlinien zu Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz in nationales Recht implementiert. Weiters wird dem Nationalparkmanagement mit dem Bildungsziel auch klar ein Bildungsauftrag, wie ihn weltweit jeder Nationalpark in seinen Rechtsgrundlagen hat, erteilt.
Ebenfalls der Transparenz des Nationalparkgesetzes, aber auch dem einheitlichen Vollzug sehr dienlich sind die Begriffsbestimmungen, wie sie sich auch im Salzburger Naturschutzgesetz schon viele Jahre bewährt haben. Hier wurde eine Angleichung an das Salzburger Naturschutzgesetz vorgenommen. Dort, wo eine solche schon mit Verweisen bestanden hat, wurden diese durch eine wortwörtliche Übernahme des Gesetzestextes ersetzt, was wesentlich zur besseren Lesbarkeit beiträgt.
Durch die große Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes 1992 war auch die Situation entstanden, dass manche Biotope und Lebensräume außerhalb des Nationalparks besser geschützt waren in der Außenzone des größten Schutzgebietes des Landes. Auch das wurde bereinigt. Neben Gewässern, Mooren und Feuchtgebieten gelten nun auch Sümpfe, Quellfluren, Bruch und Galeriewälder und sonstige Begleitgehölze an fließenden und stehenden Gewässern, Feuchtwiesen, Trocken- und Magerstandorte, sowie die Gletscher und das alpine Ödland als ausdrücklich geschützt. Für Maßnahmen, welche in der Außenzone zwar grundsätzlich genehmigungsfähig sind, in ihrer Umsetzung aber besonderer Sorgfalt bedürfen, kann nun auch im Nationalpark wie bisher schon außerhalb des Nationalparks eine ökologische Bauaufsicht vorgeschrieben werden.
Flüge mit motorisierten Luftfahrzeugen unter 5.000m Seehöhe können nur mehr genehmigt werden, wenn sie nicht zu sportlichen oder touristischen Zwecken dienen. Überflüge zu diesen Zwecken mit nichtmotorisierten bleiben erlaubt, nicht aber Starts oder Landungen im Nationalpark. Sollten die bisherigen und neuen Verbote, Gebote und Bewilligungstatbestände nicht ausreichen, den Verpflichtungen nach den EU- NATURA 2000 Richtlinien nachzukommen, hat die Landesregierung mit der Gesetzesnovelle erstmals auch die Möglichkeit erhalten, auf raschem Wege per Verordnung zu reagieren und strengere Schutzmaßnahmen einzuführen.
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wird es mit Inkrafttreten des neuen Nationalparkgesetzes nur meine eine statt bisher vier Nationalparkbehörden geben. Für die Außenzone waren nämlich bislang die Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg, für die Kernzone die Landesregierung zuständig. Jede Bewilligung eines Hüttenversorgungsfluges, der über die Außenzone in die Kernzone führte, musste zwischen den Behörden umständlich koordiniert werden. Das ist nun nicht mehr erforderlich, die Landesregierung – in Gestalt des Referates ‚Nationalparkverwaltung‘ - ist für den gesamten Nationalpark auch als Behörde zuständig, der Rechtsweg ist zu den Landesverwaltungsgerichtshöfen möglich. Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft hat Parteistellung in allen Verfahren nach dem Nationalparkgesetz.
Das Nationalparkmanagement bekam aber nicht nur hinsichtlich der hoheitlichen Befugnisse und Bestimmungen eine bessere Arbeitsgrundlage, auch hinsichtlich der in den vergangenen Jahren immer bedeutender werdenden sogenannten privatwirtschaftlichen Aufgaben, also dort, wo die Nationalparkverwaltung ‚unternehmerisch‘ agiert. Diese Aufgaben wurden entsprechend der sich in den vergangenen Jahren entwickelten Praxis angepasst und in Geschäftsfelder unterteilt. ‚Naturraummanagement‘, ‚Wissenschaft und Forschung‘, ‚Bildung und Besucherinformation‘ sind die Geschäftsfelder, welche den internationalen Standards in Nationalparks entsprechen. Daneben wird die Nationalparkverwaltung weiter auch in den Geschäftsfeldern ‚Erhaltung der Kulturlandschaft‘ und ‚Regionalentwicklung‘ ihren Beitrag zu leisten haben. Ein verpflichtender Managementplan soll strategisch und operativ den Nationalpark weiter entwickeln helfen und die internationale Anerkennung dauerhaft absichern.
Foto (Archiv NPHT): Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler und Nationalpark Direktor Dipl.-Ing. Wolfgang Urban anlässlich der Buchpräsentation Nationalpark