(c) SalzburgerLand Tourisumus - Michael Groessinger

Das "jüngste" Denkmal der Republik

24.07.2015 erstellt von GROHAG

Die Ehre war groß: Pünktlich zu ihrem 80. Geburtstag wurde die Großglockner Hochalpenstraße unter Denkmalschutz gestellt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe gemeistert. Alle nationalen Ebenen bescheinigen der Straße höchste Schutzwürdigkeit.

Fünf Jahre dauerten die Vorbereitungen und Verhandlungen, am 3. Juli 2015 wurde das Ergebnis unter Beisein des Salzburger Landeshauptmanns Dr. Wilfried Haslauer und Dr. Barbara Neubauer, Präsidentin des Bundesdenkmalamtes (BDA), feierlich verkündet: Das nationale Monument „Großglockner Hochalpenstraße“ steht unter Denkmalschutz!

Meilenstein für die Zukunft
„Dieser offizielle Akt ist eine große Würdigung für die Straße. Für ihren Erbauer Franz Wallack wäre damit wohl ein Lebenstraum in Erfüllung gegangen.

 

Er hat sich mit seinem Meisterwerk des Straßenbaus in die Republik Österreich eingeschrieben und hat eine Sehenswürdigkeit erschaffen, die noch heute fast jährlich eine Million Besucher aus aller Welt anzieht“, erklärte Dr. Johannes Hörl, Vorstand der Großglockner Hochalpenstraßen AG stolz. „Sein Erbe angemessen zu wahren und weiterzuentwickeln, verstehen wir als unseren Auftrag.“

Am Weg zum Welterbe
Aufgrund der außerordentlichen Ausgangslage – die Straße umfasst knapp 50 Kilometer Verkehrsinfrastruktur und über hundert Brücken – wurden erstmals in der Geschichte Österreichs „gemeinsame Ziele für die weitere denkmalgerechte Erhaltung der Großglockner Hochalpenstraße“ festgeschrieben. „Die Beantragung des Welterbe-Prädikats ist der nächste logische Schritt, der die besondere Schutzwürdigkeit der Straße unterstreicht“, betont Dr. Johannes Hörl. „Die Großglockner Hochalpenstraße könnte die zehnte UNESCO-Welterbestätte in Österreich werden. Verschiedene Gutachten haben das Welterbe potenzial

bereits bescheinigt. Es liegt eine spannende Zeit vor uns, die – wie wir hoffen – in einer Einschreibung in die Liste der UNESCO Welterbestätten im Sommer 2018 ihren Höhepunkt findet.“

Alle Informationen zur Unterdenkmalstellung der Großglockner Hochalpenstraße finden Sie im Großglockner Magazin Ausgabe 2/2015

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